Die Kosten für den Weg zu Ihnen nach Hause (
Wegpauschale) werden von Ihrem Versicherer übernommen. Die Krankenkasse (Grundversicherung) bzw. die Unfallversicherung übernimmt die Wegkosten jedoch nur, wenn die Domizilbehandlung von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet wurde.
Auf der ärztlichen Verordnung für Physiotherapie muss ausdrücklich „
Domizilbehandlung“ vermerkt bzw. angekreuzt sein. Haben Sie keine solche Verordnung und möchten trotzdem zu Hause behandelt werden, dann können Sie die Wegpauschale (
Preise) auch selbst bezahlen.