Ihre Physiotherapie in Basel
Physiotherapie Kleinbasel
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20 Fragen und Antworten
GRATIS Übungsprogramm
Alles beginnt mit einem kurzen Gespräch (Anamnese). Dabei schildern Sie Ihrer Physiotherapeutin bzw. Ihrem Physiotherapeuten Ihre Probleme. Wo haben Sie Schmerzen? Was bereitet Ihnen Probleme im Alltag? So können die Ziele der Behandlung gemeinsam festgelegt werden. Anschliessend wird Sie die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut untersuchen und einige Tests durchführen. Danach beginnt die Behandlung. Dabei können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen.
Mit unseren physiotherapeutischen Kenntnissen decken wir die Fachbereiche der Orthopädie, Traumatologie, Rheumatologie, der inneren Medizin und der Geriatrie ab. Die Fachbereiche der Neurologie und der Kinder- bzw. Säuglings-Physiotherapie decken wir nicht ab.
Fällt Ihre Diagnose in die oben erwähnten Fachbereiche, dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Es gibt sehr viele unterschiedliche Diagnosen bei denen Physiotherapie Sinn macht. ( * = Operation bzw. operativer Eingriff)
Hier eine (unvollständige) Auswahl:
Diagnose-Liste:
Bruxismus
Kieferblockade
Kiefergelenksarthrose
Kiefergelenksoperation *
Kiefergelenksprobleme
Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD)
Kieferschmerzen
Kopfschmerzen
Migräne
Schleudertrauma
Schwindel
Zahnschmerzen
AC-Gelenksarthrose
Acromioclaviculargelenksarthrose
Claviculafraktur
Impingement
Infraspinatussehnenläsion
Infraspinatussehnenruptur
Labrumläsion
Lange Bicepssehnenruptur
Omarthrose
Painful Arc
Periarthropathia Humeroscapularis
Rotatorenmanchettenläsion
Rotatorenmanschettenriss
Rotatorenmanschettenruptur
Schleimbeutelentzündung (Bursitis)
Schlüsselbeinfraktur
Schulterarthroskopie
Schultergelenksarthrose
Schulterimpingement
Schulterinstabilität
Schulterluxation
Schulterprothese*
Schultersteife
Schultersubluxation
Schulter-TEP*
Supraspinatussehnenläsion
Supraspinatussehnenruptur
Thoracic Outlet Syndrom (TOS)
Bandscheibenoperation*
Bandscheiben Protrusion
Bandscheibenvorfall
Blockaden
BWS-Syndrom
Dekompression*
Diskushernie
Facettengelenksarthrose
Gleitwirbel
Hexenschuss
HWS-Syndrom
Ischialgie
Ischias
ISG-Blockade
ISG-Syndrom
Lumbago
Lumbalgie
Lumboischialgie
Lumbovertebralsyndrom
LWS-Syndrom
Morbus Bechterew
Morbus Scheuermann
Nackensteife
Osteoporose
Pseudoradiculäres Reizsyndrom
Radiculäres Reizsyndrom
Rückenschmerzen
Skoliose
Spinalkanalstenose
Spondylarthrose
Spondylodese*
Spondylolyse
Spondylolysthesis
Thoracovertebralsyndrom
Torticollis
Wirbelgelenksarthrose
Wirbelsäulenversteifung*
Femurschaftfraktur
Hüftgelenksarthrose
Hüftgelenksprothese*
Hüft-Prothese*
Hüft-TEP*
Impingement
Labrumläsion
Schenkelhalsfraktur
Schleimbeutelentzündung (Bursitis)
Achillessehnenentzündung
Achillodynie
Fersensporn
Hallux valgus
Inversionstrauma
Sprunggelenksarthrose
Supinationstrauma
Umknicktrauma
Ellenbogengelenksarthrose
Epicondylitis
Golferellbogen
Handgelenksarthrose
Karpaltunnelsyndrom
Radiusfraktur
Rhizarthrose
Tennisellbogen
Gonarthrose
Innenbandläsion
Innenbandruptur
Jumpers Knee Kniegelenksarthroskopie*
Kniegelenksprothese*
Kniegelnksarthrose
Knieprothese*
Knie-TEP*
Kreuzbandruptur
Kreuzbandverletzung
Meniskectomie*
Meniskusläsion
Meniskusriss
Patellafraktur
Patellaluxation
Patellasehnenläsion
Patellasehnenruptur
Patellasehnensyndrom
Patellaspitzensyndrom
Patellofemorales Schmerzsyndrom
Runners Knee
Seitenbandruptur
Seitenbandläsion
VKB-Ruptur
VKB-Läsion
VKB-Plastik*
Hartspann
Muskelfaserriss
Muskelschmerzen
Muskelverhärtung
Muskelverspannung
Muskelzerrung
Myofasciale Triggerpunkte
Myofasciales Schmerzsyndrom
Myogelose
Triggerpunkte
Verhärtung
Zerrung
Lymphstau
Lymphödem
Schwellung
Venenprobleme
Wassereinlagerungen
Stauungen
Geschwollene Beine
Morbus Sudeck
Adipositas
Arthritis
Erschöpfung
Fibromyalgie
Gleichgewichtsprobleme
Instabilität
Krebs
Narben
Neuralgie
Rheumatische Erkrankungen
Schwangerschaft
Weichteilrheuma
- Physiotherapie allgemein
- Triggerpunkt-Therapie: zur Behandlung von Verspannungen und schmerzhaften Muskeln.
- Lymphdrainage: Zur Abschwellung bei Flüssigkeitsansammlung (Ödeme) im Gewebe, zum Beispiel nach Operationen.
- Massage: Zur Durchblutungssteigerung und zur Entspannung der Muskulatur.
- Kinesiotape: Zur Unterstützung und Führung von Gelenken und Muskeln.
- Medizinische Trainingstherapie (MTT): Zur Verbesserung der Kraft, Ausdauer und Koordination. Rehabilitation nach Verletzungen und Operationen.
- Instruktion: Wir zeigen Ihnen ein Übungsprogramm für zu Hause (Heimprogramm), welches genau auf Ihre Problematik abgestimmt ist. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps für den Alltag.
- Ultraschall: Bei Sehnenentzündungen (z.B. Achillessehne, Tennisellbogen) oder entzündlichen Gelenksbeschwerden.
- Rehabilitation nach Operationen und Verletzungen: Wir helfen Ihnen auf dem Weg zurück zur Arbeit oder zum Sport!
- Mobilisationen von Gelenken und Dehnungen von Muskeln: zur Förderung der Beweglichkeit.Sie haben eine ärztliche Diagnose und wollen wissen, ob wir die nötigen Kenntnisse haben, Sie zu behandeln?
In der Physiotherapie Basel arbeiten ausschliesslich diplomierte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit SRK-Anerkennung [Schweizerisches Rotes Kreuz]. Die Nachbehandlung nach Operationen und Verletzungen, genauso wie die Behandlung von Problemen und Schmerzen am Bewegungsapparat gehören zu unserer täglichen Arbeit. Zudem ist jede Therapeutin und jeder Therapeut verpflichtet, regelmässig Weiterbildungen zu besuchen. Es gibt ein breites Angebot an solchen Fortbildungen zu vielen unterschiedlichen Themen.
Spezialausbildungen unserer Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Medizinische Trainingstherapie Krafttraining an Geräten
Elastisches Tape
Unterstützt die Heilung
Hilft nicht nur bei verspannten Muskeln
Bei (ausstrahlenden) Muskelschmerzen
Manuelle Entstauung bei Lymphödemen und Schwellung
Physiotherapie kann helfen – Indikationen
Wann kann Physiotherapie helfen? Es gibt sehr viele Anwendungsbereiche der Physiotherapie. Hier einige Beispiele, wann eine physiotherapeutische Behandlung helfen kann:
- Nach Operationen (z.B. künstliches Kniegelenk oder Hüftgelenk, Rückenoperationen)
- Nach Sportverletzungen (z.B. Muskelfaserriss, Muskelzerrung, Bänderdehnungen, Bänderrisse)
- Bei Orthopädischen Erkrankungen (z.B. Arthrose, Osteoporose, Bandscheibenvorfall, Fehlstellungen von Gelenken)
- Nach Unfällen (z.B. Schleudertrauma, Knochenfrakturen (Knochenbrüche))
- Bei Schmerzen am Bewegungsapparat (Verspannte Muskulatur, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe)
- Bei Entzündungen (z.B. Tennisellbogen oder Golferellbogen (Epicondylitis), Fersensporn)
- Bei Dekonditionierung (Verlust der Leistungsfähigkeit) (z.B. bei älteren, geschwächten Menschen, nach Krankheiten, nach Operationen und Verletzungen)
Welche Ziele verfolgt die Physiotherapie? Ihre Ziele sind auch unsere Ziele. Wir wollen diese gemeinsam mit Ihnen erreichen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten vor Beginn der Behandlung Ihre persönlichen Ziele mitteilen. Mögliche Ziele könnten sein:
- Schmerzfreiheit oder Reduktion der Schmerzen erreichen
- Wieder volle Beweglichkeit erlangen
- Zurück zur Arbeit oder zum Sport/Hobby
- Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit verbessern
- Steigerung der Lebensqualität
- Stabilisierung des momentanen Zustandes (Verschlechterung verhindern)
Wer behandelt mich in der Physiotherapie Basel?
In der Physiotherapie-Praxis Kleinbasel werden Sie ausschliesslich von diplomierten Physiotherapeutinnen und diplomierten Physiotherapeuten behandelt. Alle sind vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt. Sie haben die freie Auswahl. Möchten Sie nur von einer Frau oder nur von einem Mann behandelt werden? Kein Problem – wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein.
Behandlungskonzept
Unser Behandlungskonzept hat sich über viele Jahre bewährt. Es besteht aus einer Mischung zwischen aktiver und passiver Therapie. Wir arbeiten sehr gerne manuell an den Muskeln und Gelenken, wobei viele unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen (Triggerpunktbehandlung, Massage, Mobilisationen, uvm.).
Die Kräftigung der Muskulatur, die Verbesserung der Stabilität, des Gleichgewichts und der Koordination lassen sich jedoch nur aktiv erarbeiten. Da sind Sie gefragt! Wir zeigen Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Heimprogramm (Übungsprogramm für zu Hause als gratis PDF). Zudem können Sie die Geräte des „Olympia Fitness Basel“ gratis benutzen.
Gratis Trainieren | Physiotherapie Basel
Unsere Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, solange sie bei uns in Behandlung sind, die Geräte des „Olympia Fitness & Wellness Basel“ gratis zu benutzen. Wir stellen Ihnen ein ideales Trainingsprogramm zusammen und zeigen ihnen genau, wie sie die einzelnen Trainingsgeräte benutzen können. Ein solches Training nennt sich auch MTT (Medizinische Trainings-Therapie).
MTT - Medizinische Trainingstherapie in Basel
⏩ www.olympia-fitness-wellness.ch | Physiotherapie Basel
Sie können anschliessend an jede Physiotherapie-Behandlung direkt in den Trainingsraum des „Olympia Fitness Basel“ gehen, um dort kostenlos zu trainieren. Es stehen Ihnen Garderoben und Duschen zur freien Verfügung. Nach Abschluss der Physiotherapie (Sie kommen nicht mehr zu uns in Behandlung), können Sie von einem vergünstigten Trainingsabo profitieren und das Training im Fitness-Zentrum selbständig weiterführen.
Kräftigung Schulter
Übungsprogramm zur Kräftigung der Schultermuskulatur bzw. der Rotatorenmanchette.
Dehnprogramm
Übungsprogramm zur Dehnung der unteren Extremität bzw. der Bein- und Gesässmuskulatur.
20 Fragen & Antworten zur Physiotherapie
- Was ist Physiotherapie?
- Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Therapie?
- Wie viele Behandlungen pro Verordnung?
- Wie oft Physiotherapie in der Woche?
- Wie lange dauert eine Behandlung?
- Wie viele Behandlungen hat man zugut?
- Sind mehr als 36 Behandlungen nötig?
- Kostenübernahme bei 2 unterschiedlichen Diagnosen
- Wie viele Behandlungen pro Jahr?
- Was soll ich mitbringen zur Physiotherapie?
- Was soll ich anziehen zur Physiotherapie?
- Wo findet die Behandlung statt?
- Physiotherapie bei mir zu Hause?
- Wie weiter nach der Physiotherapie?
- Wie wird Physiotherapie abgerechnet?
- Physiotherapie über Zusatzversicherung?
- Wer verordnet Physiotherapie?
- Können Physiotherapeuten Verordnungen ausstellen?
- Wann wird Physiotherapie verordnet?
- Was kostet Physiotherapie in der Schweiz (Basel)
Was ist Physiotherapie?
Was genau ist eigentlich Physiotherapie (früher auch Krankengymnastik genannt)? Es handelt sich um eine Therapieform, welche nur von diplomierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt werden darf. Sie befasst sich hauptsächlich mit dem Bewegungsapparat des Menschen. Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Physiotherapie.
Bei der aktiven Therapie ist die Patientin bzw. der Patient aktiv. Es werden Übungen ausgeführt, welche von der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten instruiert werden. Diese können ebenso als Übungsprogramm für zu Hause (Heimprogramm) ausgeführt werden. Auch bei der medizinischen Trainingstherapie (MTT) spricht man von aktiver Therapie. Diese kann z.B. an den Trainings-Geräten in einem Fitness-Zentrum durchgeführt werden.
Bei der passiven Therapie erfolgt die Behandlung durch die Physiotherapeutin bzw. durch den Physiotherapeuten. Dabei kommen die unterschiedlichsten Techniken zum Einsatz, wie zum Beispiel Massage,Triggerpunkt-Behandlung, Taping, Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Therapie zur Mobilisation von Gelenken und vieles mehr.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus. Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) oder Unfallversicherung übernimmt die Kosten für maximal 9 Sitzungen pro Verordnung. Die Ärztin bzw. der Arzt kann die Anzahl der verschrieben Behandlungen (1-9) auf der Verordnung festlegen (notieren). Steht keine Angabe auf der Verordnung, dann deckt diese in der Regel die Kosten für 9 Behandlungen ab.
Häufig werden 1-2 Behandlungen pro Woche verordnet. Bei akuten oder sehr komplexen Problemen, können es auch mehr sein (3-5). In seltenen Fällen können auch 2 Behandlungen pro Tag verordnet werden.
Macht die Doktorin bzw. der Doktor keine Angaben betreffend Anzahl Behandlungen, dann entscheidet die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut in Absprache mit Ihnen, wie viele Behandlungen pro Woche durchgeführt werden.
Eine Behandlung in der Physiotherapie Kleinbasel dauert entweder 25 Minuten oder 50 Minuten.
Massgebend für die Dauer der Behandlung ist die Diagnose und die ärztliche Verordnung.
In der Regel bezahlt Ihre Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung oder Unfallversicherung) 36 Sitzungen pro Diagnose (z.B. Rückenschmerzen). Diese Anzahl entspricht 4 ärztlichen Verordnungen für jeweils 9 Behandlungen (4 x 9 = 36).
- Sollten weitere Behandlungen nötig sein – also mehr als 36 Behandlungen -, dann muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Bericht an Ihre Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) senden.
- Darin muss begründet werden, warum die Behandlung weitergeführt werden soll und für wie lange.
- Dieser Bericht wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers begutachtet.
- Dieser entscheidet, ob der Versicherer die Kosten für weitere Behandlungen übernimmt, oder nicht.
- Über diese Entscheidung werden Sie von Ihrer Versicherung schriftlich informiert:
- Übernimmt der Versicherer die Kosten für weitere Behandlungen, dann stellt er eine Kostengutsprache aus.
- Darin wird bekannt gegeben, wie viele zusätzliche Behandlungen (Sitzungen) übernommen werden, oder bis zu welchem Datum die Therapie weitergeführt werden darf (zum Beispiel 2 Behandlungen pro Woche bis Ende 2021).
- Lehnt der Versicherer es ab, die Kosten für weitere Behandlungen zu übernehmen, wird dies schriftlich begründet.
- Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten bzw. Einspruch zu erheben.
- Sollte nach Ablauf der Kostengutsprache weiterhin Bedarf an Behandlungen bestehen, muss die Situation erneut vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers geprüft werden.
- Dazu benötigt er erneut einen aktuellen Bericht von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (Schritte 1-6 wiederholen sich).
Wie ist es, wenn eine zweite Diagnose (z.B. Knieschmerzen) zu einer bereits bestehenden Diagnose (z.B. Schleudertrauma) dazu kommt? Dann ist es genau gleich wie bei der ersten Diagnose (Schleudertrauma): Der Versicherer übernimmt normalerweise auch hier (für die neue Diagnose „Knieschmerzen“) 36 Behandlungen.
Beispiel:
1. Diagnose Schleudertrauma: Sie haben 36 Behandlungen zu gute – danach braucht es eine Kostengutsprache.
2. Diagnose Knieschmerzen: Sie haben 36 Behandlungen zu gute – danach braucht es eine Kostengutsprache.
36 Behandlungen werden pro Diagnose vom Versicherer übernommen.
Nach 36 Behandlungen braucht es eine Kostengutsprache vom Versicherer.
OHNE Kostengutsprache bezahlt der Versicherer KEINE weiteren Behandlungen.
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt muss die Kostengutsprache bei Ihrem Versicherer beantragen.
Früher übernahm die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung 36 Physio-Behandlungen pro Kalenderjahr pro Diagnose (z.B. Hüftgelenksarthrose). Heute ist das nicht mehr so! Der Versicherer übernimmt total nur noch 36 Behandlungen pro Diagnose. Dabei ist es egal, in welchem Kalenderjahr diese stattfinden. Massgebend ist nur noch das Total an Behandlungen (maximal 36). Egal ob ein Teil der Behandlungen im Jahre 2019 und der andere Teil im 2020 statt fand. Zusätzliche Behandlungen sind möglich – dafür braucht es aber immer eine Kostengutsprache.
Sie kommen zum ersten Mal zu uns in die Praxis in Basel? Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit. Ohne diese übernimmt Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung keine Kosten für die Behandlung. Zudem benötigen wir Ihre Krankenkassen-Karte. Sollte es sich um einen Unfall handeln, brauchen wir auch die Unfallnummer. Um eine Unfallnummer zu erhalten müssen Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in den Unfall bei der Unfallversicherung anmelden. Hilfreich sind auch Berichte von Untersuchungen, wie zum Beispiel:
- Röntgen
- MRT (Magnetresonanztomographie, englisch MRI (Magnetic Resonance Imaging)
- CT (Computertomographie)
- Ultraschall
- Szintigraphie
- Auch Übergabeberichte von Spitäler, Ärzten, Rehakliniken oder anderen Physiotherapien würden wir sehr gerne lesen.
Machen Sie sich Notizen!
Schreiben Sie sich Ihre Fragen aber auch Ihre Ziele für die bevorstehende Physiotherapie-Behandlung auf einen Zettel und bringen Sie diesen mit zur ersten Behandlung. So können Ihre Fragen gleich zu Beginn mit der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten geklärt werden. Danach können gemeinsam die Ziele definiert werden, welche erreicht werden sollen.
Ziehen Sie sich ganz normal an – Sie müssen keine speziellen Kleider anziehen. Am besten etwas Bequemes, worin sie sich wohl fühlen. Alles weitere wird Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut mit Ihnen besprechen.
Die physiotherapeutischen Behandlungen finden in unseren Praxisräumlichkeiten in Basel statt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut zu Ihnen nach Hause kommt und Sie dort behandelt. Dies nennt man Domizilbehandlung (Hausbesuch). Sie muss speziell von Ihrer Ärztin bzw. von Ihrem Arzt verordnet werden.
Kann ich mich zu Hause behandeln lassen? Ja! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Praxis zu kommen, dann behandeln wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause. Man spricht dann von einer Domizilbehandlung bzw. von einem Hausbesuch.
Wir machen Hausbesuche in Basel bzw. in der näheren Umgebung zu unserer Praxis.
Nach Abschluss Ihrer Behandlungsserie empfehlen wir Ihnen dringend, das von uns instruierte Übungsprogramm selbständig weiterzuführen. Auch wenn Sie nach Abschluss der Physiotherapie keine Probleme mehr haben! Das regelmässige Üben bzw. Trainieren ist sehr wertvoll und hilft Ihnen dabei Rückfällen vorzubeugen.
Kann ich weiterhin gratis trainieren? Nach Abschluss der Behandlung endet auch die Möglichkeit im „Olympia Fitness Basel“ gratis zu trainieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch das Training (MTT) weiterzuführen und von den vielen Vorteilen eines regelmässigen Trainings zu profitieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie erwerben im Olympia-Fitness Basel ein 10er Abo, ein Jahres- oder Halbjahres-Abo. Ehemalige Patientinnen und Patienten profitieren von ermässigten Preisen.
- Sie bringen uns eine ärztliche Verordnung für MTT (Medizinische Trainings-Therapie). Mit dieser Verordnung übernimmt Ihr Versicherer die Kosten für die Trainingseinheiten im Olympia-Fitness.
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie, kann die Leistung folgendermassen abgerechnet werden:
- über die Krankenkasse (Grundversicherung)
- über die Unfallversicherung (z.B. Suva)
Ohne ärztliche Verordnung kann Physiotherapie NICHT über diese Versicherungen abgerechnet werden. Sollten Sie keine Verordnung haben, können Sie trotzdem Behandlungen bei uns beziehen. Allerdings müssen Sie die Kosten dann selbst tragen.
Abrechnung über Zusatzversicherung?
In Basel bzw. in der Schweiz ist Physiotherapie eine Leistung der Grundversicherung. Das heisst, sie kann NICHT über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Wer darf in Basel bzw. in der Schweiz Physiotherapie verordnen? Jede Ärztin bzw. jeder Arzt, egal von welcher Fachrichtung, kann eine Verordnung ausstellen. Dazu einige Beispiele:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte
- Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
- Frauenärztinnen und Frauenärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
Kann Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen? Dies ist zur Zeit in Basel bzw. in der Schweiz NICHT möglich! Andere Länder praktizieren dieses Vorgehen bereits. In der Schweiz wird diese Möglichkeit schon seit längerer Zeit geprüft und in Erwägung gezogen. Im Moment ist es aber immer noch so, dass nur Ärztinnen und Ärzte Verordnungen ausstellen können.
Eine physiotherapeutische Behandlung wird häufig verordnet bei oder nach:
- Schmerzen am Bewegungsapparat (Muskeln, Sehnen, Gelenke)
- Schwindel
- Kopfschmerzen & Migräne
- Bewegungseinschränkungen
- Dekonditionierung (allgemeiner Schwächezustand)
- Operationen
- Verletzungen (Sportverletzungen)
- Unfällen & Trauma
- Schwangerschaft
- uvm.
Was kostet Physiotherapie in Basel bzw. in der Schweiz?
Im Kanton Basel-Stadt kostet eine 25minütige Physiotherapie-Behandlung bei Abrechnung über die Krankenkasse (KVG) CHF 51.84. Bei Abrechnung über die Unfallversicherung (UVG) CHF 48.00.
(Anzahl Taxpunkte der Sitzungspauschale + Anzahl Taxpunkte der Zuschlagspositionen) x (Taxpunktwert)
Im Tarif für physiotherapeutische Behandlungen werden Sitzungspauschalen und Zuschlagspositionen definiert. Jeder Pauschale und jeder Position wird eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zugewiesen. Diese gelten einheitlich für die ganze Schweiz.
Beispiele für häufig verwendete Sitzungspauschalen:
- 7301 Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie 48
- 7311 Einzelsitzungspauschale für aufwändige Physiotherapie 77
- 7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung 24
- 7354 Zuschlagsposition für die Weg- oder Zeitentschädigung 34
Der Taxpunktwert wird in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Es muss unterschieden werden zwischen KVG und UVG. KVG (Krankenversicherungsgesetz): Bei der Abrechnung über die Krankenkasse-Grundversicherung (KVG) wird der Taxpunktwert von den Kantonen festgelegt. Am niedrigsten ist der Wert im Kanton Graubünden (CHF 0.94) und am höchsten in den Kantonen Zug und Zürich (CHF 1.11). Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Taxpunktwert CHF 1.08. UVG (Unfallversicherungsgesetz) Wird über die Unfallversicherung abgerechnet, ist der Taxpunktwert national einheitlich und beträgt in der ganzen Schweiz CHF 1.00.
Rechenbeispiel für den Kanton Basel-Stadt:
- 25 Minuten Physiotherapie (Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie) entsprechen 48 Taxpunkten.
- Im Kanton BS beträgt der Taxpunktwert CHF 1.08.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
48 x CHF 1.08 = CHF 51.84
Kommt eine Zuschlagsposition, wie zum Beispiel für eine erste Behandlung dazu, welche 24 Taxpunkten entspricht, ergibt sich folgende Berechnung:
(48 + 24) x CHF 1.08 = CHF 77.76.
- Schweizer Physiotherapie Verband (physioswiss)
- Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) – Berufsportrait Physiotherapie
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Physiotherapie
- Santésuisse
- Wikipedia – Physiotherapie